Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie

Richt­linie über die Beur­tei­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit und die Maßnahmen zur stufen­weisen Wieder­ein­glie­de­rung

In der Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie ist fest­ge­legt, welche Regeln für die Fest­stel­lung und Beschei­ni­gung der Arbeits­un­fä­hig­keit von Versi­cherten durch Vertrags­ärz­tinnen und Vertrags­ärzten sowie im Rahmen des Entlass­ma­nage­ments aus dem Kran­ken­haus gelten. Zudem werden Empfeh­lungen zur stufen­weisen Wieder­ein­glie­de­rung in das Erwerbs­leben gegeben.

In Kraft getreten am:
21.02.2024
Geän­dert am:
07.12.2023 BAnz AT 20.02.2024 B1
Fassung vom:
14.11.2013 BAnz AT 27.01.2014 B4

Anlagen

  • Empfeh­lungen zur Umset­zung der stufen­weisen Wieder­ein­glie­de­rung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richt­linie enthalten.)

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen