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Finanzierung

Finanzierung der Telematikinfrastruktur bis 30. Juni 2023

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Weitere Informationen

Kosten oder Ausgaben für Bestellungen, die bis zum 30. Juni 2023 im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur angefallen sind, können Praxen noch bis Juni 2024 gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Das sieht die Festlegung des BMG zu der neuen TI-Pauschale vor.