Die hausärztliche Beratung zu Fernreisen umfasst viele Aspekte, von der Impfberatung über die Bescheinigungen für Medikamente bis zum Reiserücktritt. Die “Rauchenden Köpfe” haben für die häufigen Beratungsanlässe Vorlagen (s. Box und www.hausarzt.link/reiseatteste) gesammelt und erstellt, um die lästigsten Arbeiten schnell zu erledigen.
Reiseberatung
Viele Impf-Module der Praxissoftware (PVS) können Reiseziele in den Impfplan aufnehmen. Manche decken auch Informationen über Malaria und andere “Mitbringsel” wie Leishmaniose oder Larva migrans ab. Die wichtigsten Informationen für fast alle Fernreisen finden Sie in der Vorlage Nr. 1 für die schnelle Reiseberatung. Sie dient der Dokumentation für den Fall von Rückfragen und enthält von Reiseziel und -termin bis zum ungefähren Preis der Impfstoffe und Malaria-Medikamente das Nötigste.
Für eine detaillierte Beratung empfiehlt sich der Reiseimpfungs-Spicker (www.hausarzt.link/reiseimpf-spicker) und die Tipps des Deutschen Grünen Kreuzes (www.hausarzt.link/RMMNW) mit den Verweisen auf die Weltgesundheitsorganisation, die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG) sowie das Centrum für Reisemedizin (www.crm.de). Praxisteams mit geplantem oder bestehendem reisemedizinischem Schwerpunkt können bei den Fortbildungen von DTG und CRM das nötige Zertifikat erwerben und beibehalten.
(Dauer)Medikamente für Reisen
Ihre “Chroniker” gehen auf Reisen? Hier bedarf es einiger Papiere und oft individueller Empfehlungen. Am besten sollten Ihre Patienten die Dauermedikation im Handgepäck bei sich tragen. Hierfür generieren Sie mit dem PVS einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Mit Praxisstempel und Unterschrift klappt auch der Check-in.
Schwieriger kann es bei Tropfen und Injektionslösungen werden. Falls möglich, stellen Sie auf feste Darreichungsformen um. Wenn nicht, geben Sie einen ausführlichen Medikationsplan (Vorlage 2) sowie bei Insulin ein gesondertes, mehrsprachiges Attest (Vorlage 3) mit.
Zur Mitführung von Betäubungsmitteln muss die ärztliche Bescheinigung höhere Anforderungen erfüllen. So gibt es für Opiat-Schmerzmittel im Schengen-Raum ein konsentiertes Attest (Vorlage 4), für den Rest der Welt einen der IATA (Internationaler Lufttransport Verband) entstammenden Vorschlag für ein viersprachiges Attest (Vorlage 5).
Bescheinigungen für Hilfsmittel
Menschen mit Behinderung und/oder dem Bedarf an Hilfsmitteln wie Sauerstoff- oder CPAP-Geräten sollten einen Blick auf die Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft werfen. Auch die Hersteller der Geräte bieten in ihren Internet-Auftritten oft Hinweise auf Patientenpässe und Vorlagen und eventuell erforderliche Flugtauglichkeitsbescheinigungen an.
Sollten Ihnen im Praxisalltag solche Bescheinigungen vorgelegt werden, schicken Sie uns ein Foto (info@medizinundmedien.eu), bevor Sie sie ausfüllen. Eine Vereinheitlichung sollte machbar sein! Der ADAC bietet eine Vorlage (Nr. 6) an, die für Medikamente und Hilfsmittel geeignet ist. Für Patienten mit Schlafapnoe gibt es beispielsweise bei der “Schnarcherhilfe” eine Attestvorlage (www.hausarzt.link/VPeMH) in Deutsch und Englisch, die Patienten trotz zweisprachiger Ausführung sicher sofort als Menschen deutscher Herkunft ausweist.
Atteste zum Reiserücktritt
Die “Attestitis teutonica” macht auch vor dem unerfreulichsten der reisemedizinischen Beratungsanlässe nicht halt: der nicht angetretenen Reise mit ihren diversen Attestvarianten. PDF-Formulare und Online-Bearbeitung verbreiten sich zwar zusehends, jedoch geht nichts über eine Vorlage, die Ihr PVS automatisch mit den schon vorhandenen Patientendaten befüllt!
Für die in den Praxen häufigsten Reiserücktritt-Versicherer (Nr. 7, 8 und 9) stellen wir Ihnen die Links zu den Vorlagen zur Verfügung (s. Kasten).
Reiseleid und Reiselust
Rund ums Reisen gibt es also viele Bescheinigungen. Wenn Sie nicht alles ausschließlich direkt Ihren Patienten in Rechnung stellen, sondern wiederholt und womöglich bisher handschriftlich die Informationen immer wieder unverändert in die Formulare eingetragen haben, dann kann einem schon mal die Lust am Reisen vergehen. Die strukturierten Vorlagen (s. Kasten; Download: www.hausarzt.link/reiseatteste) der “Rauchenden Köpfe” helfen Ihnen und Ihrem Team dabei, effektiv und effizient Reiseangelegenheiten zu erledigen, die ohne ärztliche Bescheinigung in Deutschland scheitern würden.
Abrechnung
Am Ende stellen Sie nur eine Privatrechnung. Die Beratungen nach der GOÄ Nr. 1 oder 3 lassen sich ebenso wie die 75 GOÄ analog berechnen. Tipp: Wenn Sie den 2,145-fachen Satz nutzen, entstehen sogar runde Beträge.